Archive for Februar, 2012

Kfz-Versicherungen im Preisvergleich

Freitag, Februar 24th, 2012

Versicherungen sind nicht günstig. Dies trifft vor allem auf die Kfz-Versicherung zu. Doch wenn man auf die Versicherungsbedingungen und auch die Höhe der Beiträge achtet, dann kann man eine günstige Kfz-Versicherung finden. Allerdings sollte man zuvor die Kfz-Versicherungen im Preisvergleich sehen. Ordentlich Geld sparen kann man durch die Vereinbarung von Rabatten, die der Versicherungsnehmer auch wirklich einhalten kann. Hierbei handelt es sich um Rabatte, wie den Garagenrabatt oder auch den Zweitwagenrabatt. Diese beiden Rabatte müssen natürlich durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Denn hat man keine Garage, dann kann man natürlich auch keinen Garagenrabatt erhalten. Und ein Zweitwagen darf auch nur dann angemeldet werden, wenn der Versicherte angeben kann, dass der Zweitwagen von einem Familienmitglied (Ehefrau, Sohn oder Tochter) gefahren wird.

Besondere Rabatte

Es gibt besondere Rabatte, die sich auch auf bestimmte Personengruppen beziehen. Berufsgruppen, die einen Sondertarif erhalten, sind zum Beispiel Beamte. Dabei gibt es jedoch auch einige Einschränkungen. Denn ist nur ein Familienmitglied verbeamtet und die anderen arbeiten in der freien Wirtschaft, dann ist es nur dem verbeamteten Familienmitglied gestattet sich hinters Lenkrad des versicherten Wagens zu setzen. Für den Fall, dass der Beruf einmal gewechselt wird, dann ist es auch vorbei mit B-Tarif.

Ebenfalls an Voraussetzungen gebunden ist eine Zweitwagenversicherung. Hier unterscheiden sich die Versicherungen hinsichtlich der Versicherungspraxis. Denn bei einigen ist es notwendig, dass der Erstwagen der Familie bereits bei der Versicherung versichert ist, damit auch der Zweitwagen versichert werden kann. Darüber hinaus ist es bei anderen Versicherungen üblich, dass der jüngste Fahrer von einem Zweitwagen ein Mindestalter von 24 oder 25 Jahren aufweisen muss. Besonders durch diese Regelung möchten es die Versicherungen vermeiden, dass ein Zweitwagen von einem Fahranfänger gefahren wird.

Schäden von Orkanen und Stürmen sind abgesichert

Mittwoch, Februar 22nd, 2012

Erst vor kurzem fegten Orkane und Stürme über Deutschland und hinterließen in vielen Regionen schwere Schäden, auch an Fahrzeugen. Dies führte dazu, dass man sich mal persönlich wieder näher mit dem Thema Fahrverhalten bei Sturm und Orkan befasst hat. Viele wissen nämlich nicht, was sie tun sollen, wenn ein Sturm oder ein Orkan über Deutschland hinwegfegt, man selbst aber sein Leben weiterleben muss und sich nicht einfach zuhause verschanzen kann. Grund:Ein Orkan kann selbst fahrende Autos ganz locker von der Straße wehen. Besonders auf Brücken und auch beim Überholen können Böen den Fahrer unvermittelt erwischen und ganz schön ins Schwitzen bringen. Es gibt jedoch aucheinige Fahrtipps für stürmisches Wetter, an die man sich halten kann. Dennoch kann es zu einem Unfall kommen unddurch „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“ ein schwerer Schaden entstehen. In diesem Fall springt nämlich die Vollkasko ein. Allerdings wird gleichzeitig auch die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Die Teilkasko greift in diesem Fall natürlich auch. Und zwar auch wenn ein Autofahrermit dem Fahrzeug gegen einen umstürzenden Baum knallt bzw. Äste oder Dachziegel auf das Fahrzeug fallen. Dann ist dies erst einmal ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

Schäden durch Wasser meist gedeckt

In diesem Fall wird bei der Teilkasko die Selbstbeteiligung fällig. Die Teilkasko greift natürlich auch bei allen anderen Fällen, in denen höhere Gewalt bzw. Unwetter im Spiel ist. Zum Beispiel auch dann, wenn ein Fahrzeug dadurch Schaden nimmt wenn dieses sich in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage befindet. Diese Versicherung zahlt auch dann, wenn man in eine Überschwemmung fährt auf einer noch nicht gesperrten Straße und der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden konnte. Kommt also Auto aber anderweitig ins Wasser, zahlt der Autohalter selbst.

Falsch parkiert

Mittwoch, Februar 8th, 2012

Falsch parkiertAbschleppen, rückführen, transportieren – Mit der Autohilfe Zürich

Ein gut funktionierender Abschleppdienst ist aus dem heutigen Bild, auf den Straßen von Stadt und Land, nicht mehr wegzudenken. Falsch parkiert, Pannenhilfe und Unfall sind die häufigsten Ursachen dafür, dass der Abschleppdienst von der Autohilfe Zürich angefordert wird. Aber auch normale in- oder ausländische Autotransporte oder Kfz-Rückführungen werden von der Autohilfe Zürich mit den Fahrzeugen vom Abschleppdienst durchgeführt.

Falsch parkiert ist immer mit Ärger verbunden. Zum einen für diejenigen, deren Auto von der Autohilfe Zürich abgeschleppt wird, zum anderen für die Auftraggeber, die sich von dem Auto behindert sehen, das falsch parkiert ist. Für beide Seiten ist der Abschleppdienst der erste Kontakt und dementsprechend erregt sind oftmals Wortwahl und Stimmungslage. In manchen Fällen muss dann vom Abschleppdienst zunächst einmal deutlich gemacht werden, dass und warum falsch parkiert wurde. Ergänzend kommt hinzu, dass jetzt auch tatsächlich kostenpflichtig abgeschleppt wird, werden muss. Der Auftraggeber hat hierbei Recht und bekommt Recht auf Kosten des Kfz-Halters, der eben falsch parkiert hat.

Die Autohilfe Zürich ist mit ihrem Abschleppdienst in jeder Hinsicht gut aufgestellt. Das gilt sowohl für die Fahrzeugflotte als auch für das Personal. Alle Mitarbeiter sind erfahren, motiviert und jederzeit einsatzbereit. Falsch parkiert zählt noch zu den einfachen Einsätzen, im Gegensatz zu einem schweren Unfall. Zur Pannenhilfe wird der Abschleppdienst häufig während der Tagesarbeitszeiten gerufen. Falsch parkiert hingegen wird vielfach am Wochenende, in den Abend- oder Nachstunden.

Die Autohilfe Zürich muss für ihre unterschiedlichen Aufträge gesetzliche Vorgaben beachten. Das gilt besonders für Unfälle, die in keiner Weise vorhersehbar oder kalkulierbar sind. Falsch parkiert gilt immer dann, wenn es sich um ein für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Auto handelt. Für ein nicht zugelassenes, oder temporär abgemeldetes Kfz gelten andere Bestimmungen, wenngleich das Ergebnis dasselbe ist. Falsch parkiert ist nun mal falsch parkiert.

Falsch parkiert, Pannenhilfe und Unfall bedeuten für den Abschleppdienst der Autohilfe Zürich 24h-Einsatzbereitschaft. Rufbereitschaft reicht nicht aus. Die Mitarbeiter bei der Autohilfe Zürich sind quasi vor Ort anwesend und können mit dem Anruf losfahren. Vergleichbar mit der Berufsfeuerwehr, die auch vor Ort auf ihren Einsatz wartet.

Der Abschleppdienst von der Autohilfe Zürich kommt buchstäblich auf Zuruf!

Neuwagenfinanzierung dank der VW-Bank

Dienstag, Februar 7th, 2012

Einen Neuwagen per Barzahlung zu kaufen ist für die meisten Menschen heute ein unmögliches Unterfangen. Aus diesem Grund bieten die Autohäuser ihren Kunden günstige Finanzierungen an, damit sich diese ihren Traum vom schicken neuen Auto auch dann erfüllen können, wenn sie im Moment nicht das passende Kleingeld zur Verfügung haben. (weiterlesen …)

Ist eine MPU Vorbereitung überhaupt sinnvoll oder eher Abzocke?

Samstag, Februar 4th, 2012

Während einer medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz MPU, soll festgestellt werden ob ein Teilnehmer in der Lage ist eigenverantwortlich am Straßenverkehr teilzunehmen. Meist wird eine MPU nach einer Fahrt in Verbindung mit Alkohol oder illegaler Drogen angeordnet. Aber auch andere Auffälligkeiten wie häufiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das Benutzen des Fahrzeugs im Rahmen einer kriminellen Handlung führt oft zur gerichtlichen Anordnung eines Idiotentests, wie die MPU im Volksmund auch genannt wird. (weiterlesen …)