Natürlich gibt es als Autobesitzer mehrere Versicherungen, die man abschließen kann. Im Gegensatz zur klassischen KFZ-Pflichtversicherung, unter anderem auch in den deutschsprachigen Ländern als Pflichtversicherung gilt, gibt es auch noch die Kaskoversicherungen. Sie decken Schäden auf, die am Fahrzeug des Versicherten auftreten, wie zum Beispiel Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Dabei unterscheidet man jedoch in zwei verschiedene Versicherungsarten, die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Dabei muss es sich nicht zwangsweise um Autos handeln. Man kann auch durchaus einen Motorradversicherung Vergleichsrechner im Netz verwenden, um für sein Motorrad eine gute Versicherung zu finden.
Teilkasko
Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die Beschädigungen am Auto übernimmt. Hierzu zählen Brand- oder Unwetterschäden, der Diebstahl des Fahrzeuges, Unfälle mit Wild, Schäden an der Verglasung oder aber auch Kurzschlüsse in der Elektronik des Autos.
Es besteht oftmals die Möglichkeit das klassische Programm um ein paar Punkte zu erweitern oder abzuspecken. Beispielsweise bietet sich manchmal die Möglichkeit bei Unfällen mit Wild auch noch andere Tiere (Pferde, Schafe etc.) miteinzubeziehen. Hier muss man besonders auf den richtigen Wortlaut achten, denn es kann durchaus passieren, dass wenn ein Tier einer anderen Gattung als im Vertrag festgehalten ist im Unfall beteiligt ist, die Versicherung sich zur Zahlung weigert.
Zur Bemessung der Höhe des zu zahlenden Beitrags werden die klassischen Anhaltspunkte herangezogen, wie zum Beispiel das Alter des Fahrzeughalters, der Typ des Autos, Alter des Autos usw. Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es bei der Teilkaskoversicherung, wie es bei der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung der Fall ist jedoch nicht. Man kann also nicht durch Unfallfreiheit seinen Beitrag senken.
In weiterer Folge kann man jedoch den Beitrag selbst aktiv senken, indem man sich zu einer Selbstbeteiligung im Schadensfall bekennt. Hier muss man dann für einen gewissen Prozentsatz des Schadens selber aufkommen.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung ist natürlich ebenso freiwillig abzuschließen, wie die Teilkaskoversicherung. Sie deckt ebenfalls alle Schäden ab, die auch die Teilkasko behandelt, enthält jedoch einige weitere Punkte. Schließt man eine Vollkasko ab, so beinhaltet diese auch automatisch die Teilkaskoversicherung.
Hier existiert ein Schadensfreiheitsrabatt, was bedeutet, dass man durch Unfallfreiheit konstant seine Beiträge senken kann. Zusätzlich ist man gegen Vandalismus und selbst verursachte Schäden versichert. Die Berechnung der Beiträge ähnelt natürlich stark jenen der Teilkaskoversicherung und wird in der Regel nur durch den Schadensfreiheitsrabatt ergänzt, was natürlich auch dazu führen kann, dass die Beiträge ab einem gewissen Zeitpunkt durchaus niedriger sein können, als bei der Teilkasko.
Es gibt jedoch manche Situationen, in denen sich die Versicherung strikt weigert zu zahlen. Grobe Fahrlässigkeit und der Vorsatz einer Straftat entbindet die Versicherung von der Pflicht die Kosten zu übernehmen. Für den Fahrer ist es außerdem unerlässlich, dass er den Unfallhergang klar erläutern kann und versucht den Schaden bzw. mögliche Folgeschäden so gering wie möglich zu halten.
Ist die Scheibe kaputt, so sollte er verhindern, dass unnötig Wasser ins Innere des Autos gelangt und die Armaturen beschädigt.
Es empfiehlt sich durchaus Auto und KFZ Vergleichsrechner im Netz zu verwenden, um das beste Angebot für sich persönlich ermitteln zu können.
Was sich letztendlich lohnt muss jeder für sich selbst entscheiden. Durch den Umstand, dass man durch den Schadensfreiheitsrabatt konstant seine Beiträge senken kann, sind die Kosten für die Vollkaskoversicherung deshalb nicht zwangsweise deutlich höher. Aus diesem Blickwinkel betrachtet lohnt sich diese Art der Versicherung dann doch ein wenig mehr. Es kommt aber mit Sicherheit auch auf das Auto an. Ein schrottplatzreifer VW Golf wird sicherlich anders versichert, als ein neuer Mercedes.